Deutscher Collie Club e.V. | Aktuell

Aktuell


Die Kollegen des engeren Vorstandes, Bärbel Kraft (2.Vorsitzende), Claudia Erb (Zuchtleiterin) und Manfred Groß (Kassenwart) gratulieren dem 1.Vorsitzenden, Michael Wirth, zur bestandenen Richterprüfung und heißen ihn als Spezialzuchtrichter für die Rassen Collie Lang- und Kurzhaar im Deutschen Collie-Club e.V. herzlich willkommen!





Neues Partnerlabor - MDR 1

Sehr geehrte Züchter des Deutschen Collie-Club e.V.,


wie bereits in der Dezemberausgabe des "CJ" veröffentlicht, sind wir mit dem CfBrH übereingekommen, dass der MDR-Status aller Zuchthunde weiterhin erfasst wird. Da unser Vertrag mit "Genomia" abgelaufen ist, haben wir auf vielfachen Wunsch unserer Züchter, zusammen mit dem CfBrH, einen Vertag mit Laboklin abgeschlossen.


Das Verfahren bleibt wie folgt:

- Das neue Formular wird bei der Zuchtbuchstelle, Frau Thier, angefordert
- Nach Eingang der Zahlung von 39,00 Euro wird entsprechender Bogen an den Antragsteller versandt
- Der durchführende Tierarzt sendet das ausgefüllte Formular, zusammen mit den Proben, an angegebene Adresse
- Das Ergebnis wird dem Eigentümer ausschließlich von der Zuchtbuchstelle bekannt gegeben


Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus statistischen Gründen künftig nur MDR-Ergebnisse von "Laboklin" anerkannt werden können, die über das Formular des DCC eingereicht werden.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Engerer Vorstand des DCC e.V.




Aktueller Mitgliedsantrag Mai 2013

Einsprüche gegen den Mitgliedsantrag können bis Ende des jeweiligen Monats in schriftlicher Form an den 1. Vorsitzenden, Michael Wirth, eingereicht werden.

Um die Mitgliedschaft hat sich beworben:


Lars Bailer
Entengasse 10
74366 Kirchheim



Gegen die Mitgliedsanträge vom Monat April liegen keine Einsprüche vor.
Der Vorstand begrüßt alle Anstragsteller  recht herzlich als Neumitglieder im Deutschen Collie-Club e.V.!




DAS GEHT UNS ALLE AN!

AHO Redaktion Kleintiere & Pferde

24. Februar 2012

Solidarität gefragt: Petition für Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte

Berlin (aho) – Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Versorgung von kranken Tieren durch den Tierarzt mit Antibiotika und anderen Arzneimitteln, wird von Politikern erwogen, das Dispensierrecht (Apothekenrecht) der Tierärzte abzuschaffen. Tierbesitzer würden dann das Arzneimittel für ihr Tier nicht mehr direkt in der Tierarztpraxis bekommen. Sie müssten sich dieses Arzneimittel mit einem Rezept in einer Apotheke beschaffen. Dies würde die arzneiliche Versorgung der Tiere unweigerlich um mehr als 20% verteuern.

Beim Deutschen Bundestag wurde deshalb eine Petition zur Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte eingereicht. Bislang haben sich mehr als 6.200 Personen dafür ausgesprochen.
Wenn auch Sie für eine Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte sind, dann unterzeichnen Sie hier.




Wichtige Informationen zum HD-Röntgen – Änderung zum 01. Februar 2012

Ab dem 01. Februar 2012 wird für die Erstellung von HD-Gutachten auf der Grundlage von CD´s von unserem HD-Auswerter ein Aufschlag in Höhe von 15,00 EUR erhoben, da die Bearbeitung einen erhöhten Aufwand darstellt. Diese zusätzliche Gebühr wird anteilig berechnet.


Von der Firma VetZ wird kostengünstig ein Portal zur Verfügung gestellt, in das jeder digital röntgende Tierarzt die Röntgenbilder hochladen kann.
Der dazu gehörige Bewertungsbogen ist korrekt auszufüllen. Die hochgeladenen Bilder werden den jeweiligen Gutachtern zugeordnet, die per E-Mail benachrichtigt werden.
Bei Bedarf erhalten Sie eine Anleitung und Informationen bei der Zuchtbuchstelle, Frau Thier.





Umsetzung der neuen DCC-Zuchtordnung

Verhaltensbeurteilung auf Rassehunde-Ausstellungen


Im Zuge der Umsetzung der neuen DCC-Zuchtordnung  informieren wir Sie hier zur Verhaltensbeurteilung:


  • Das Ergebnis der Verhaltensüberprüfung ist gesondert auf dem Formular „Verhaltensbeurteilung“ zu dokumentieren.
  • Das Formular kann beim Ausstellungswart des DCC vom jeweiligen Ausstellungsleiter/Sonderleiter angefordert werden.
  • Die Verhaltensüberprüfung im Rahmen einer Ausstellung kann durch einen Zuchtrichter mit einem geeigneten Vorgehen
  • im normalen Ablauf der Ausstellung erfolgen oder durch eine gesonderte Überprüfung im Anschluss an das Richten.
  • Die Verhaltensüberprüfung kann wiederholt werden.
  • Die ausgefüllten Formulare haben zwei Durchschläge. Das Original bekommt der Aussteller/Eigentümer des Hundes
  • Ein Durchschlag ist für den Zuchtrichter und einer für den Ausstellungsleiter/Sonderleiter, der die Durchschläge an die Zuchtbuchstelle
  • des DCC e.V. weiterleitet.

Für evtl. Rückfragen steht der engere Vorstand des DCC e.V. gerne zur Verfügung.




Ansprechpartner bzgl. Juniorhandling


Mein Name ist Michelle Ruf und ich bin am 30.12.1991 geboren. 2004 kam bei meiner Familie der erste Collie ins Haus.
Ich war von Anfang an mit großer Begeisterung dabei, was das "Arbeiten" mit dem Hund angeht.

Ich war dann auch im Junior-Handling aktiv und stelle heute selbst im Ring aus. Da mir die Unterstützung damals etwas fehlte,

möchte ich der Jugend im Verein diese bieten. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, Fragen oder Anregungen haben, dann

schreiben Sie mir eine Email und ich werde Ihnen gerne zur Verfügung stehen.


Nun möchte ich noch kurz vorstellen was genau denn Junior-Handling ist:


Das Junior Handling ist die Vorbereitung junger Hundefreunde auf ein späteres Vorführen von Hunden auf Rassehunde-Ausstellungen.
Er bietet interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, auf spielerische Art in sportlichem, freundschaftlichem Wettbewerb den Umgang

mit Hunden verschiedener Rassen im Ring zu erlernen und zu üben.


Junior Handling hat sich zu einem Sport mit internationalem Charakter entwickelt. Auf den Internationalen & Nationalen Ausstellungen
des VDH können Jugendliche unterteilt in zwei Altersklassen am Junior Handling-Wettbewerb teilnehmen. Die besten Junior Handler

nehmen am Deutschlandfinale teil, der Sieger wird als deutscher Vertreter zum internationalen Wettbewerb zur Crufts nach Großbritannien

entsandt, bei dem Junior Handler aus der ganzen Welt zusammenkommen.


Mit freundlichen Grüßen


Michelle Ruf




Homepagelink für Züchter


Es besteht für Züchter die Möglichkeit, die jeweilige Homepage-Adresse in die Züchterliste eintragen zu lassen.
Falls Sie dies wünschen, senden Sie ihren Link bitte an Bärbel Kraft, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.




Dem komm. Rassebeauftragten des CfBrH vielen Dank für die Bereitstellung dieses Artikels.


Informationsblatt MDR1-Gen
Dr. Alexander Koch, tierärztliche Klinik Oerzen (Lüneburg)


Die MDR1-Gen Erbgutvariante beim Collie und artverwandter Rassen: Einige Fragen und Antworten


Ein kurze Erklärung vorneweg:Ich bin gebeten worden, zu dem Thema MDR-ein paar kurze Informationen aufzuschreiben und in gewisser Weise meine eigene Meinung und meine Erfahrung zu diesem Thema mit einfließen zu lassen. Daher ist dieser kurze Artikel nicht als wissenschaftliche Abhandlung zum Thema MDR-Gen aufzufassen. Er soll eher ein paar grundsätzliche Gesichtspunkte zu diesem Thema darstellen.


Die sogenannte „Blut-Hirn-Schranke“ ist ein Schutz des Zentralen Nervensystems vor schädlichen Fremdstoffen, die nicht in das Gehirn gelangen sollten. Damit dies nicht geschieht, verfügt der Organismus über Transportproteine in den Wänden von Blutgefäßen, die Fremdstoffe filtern und wieder in den Blutkreislauf zurück pumpen. Eines dieser Transportproteine ist das MDR 1-Protein (multi drug resistance) und wird durch das MDR-1-Gen kodiert. Insbesondere bei Collierassen tritt ein Defekt des MDR-Gens auf. Je nachdem wie die Ausprägung dieses Defektes ist, wird der Hund als MDR -/- (homozygot) oder MDR -/+ (heterozygot) bezeichnet. Defektfreie Hunde bezeichnet man mit MDR1 +/+. Der Gendefekt führt dazu, dass die Schutzfunktion des MDR-Transportproteins insbesondere an der Blut-Hirnschranke beeinträchtigt ist. Ähnliche Erbgutvarianten sind auch beim Menschen beschrieben.


Was sind die Folgen ?

Sind Hunde von der Genvariante betroffen, ist es möglich, dass bestimmte Arzneistoffe ungefiltert beispielsweise in das zentrale Nervensystem übertreten können. Damit kann es beim Einsatz von bestimmten Medikamenten zu Nebenwirkungen, in Einzelfällen leider auch mit tödlichem Ausgang kommen. Insbesondere von dem Antiparasitikum Ivermectin ist seit langen bekannt, dass es bei diesen Hunden zentralnervöse Nebenwirkungen auslösen kann.


Auf was muss man achten wenn, wenn der eigene Hund betroffen ist?

Hunde mit der MDR-1-Erbvariante können auf bestimmte Medikamente Nebenwirkungen entwickeln. Dies können aber auch Hunde ohne Erbdefekt. Auch Katzen können auf bestimmte Medikamente gravierende Nebenwirkungen entwickeln. Bei Narkosen treten bei den gängigen Narkosemedikamenten erfahrungsgemäß keine MDR1–abhängigen Nebenwirkungen auf.
Ratsam ist es, mit seinem Tierarzt zu sprechen. Dieser wird auf Medikamente verzichten, die bei entsprechenden Hunden Schäden auslösen können. Arzneimittel wie das Ivermectin sind, schon bevor der MDR-Gentest verfügbar war, seit Jahren bekannt und wurden und werden grundsätzlich bei Collies vermieden. Meist sind adäquate Ersatzpräparate verfügbar.


Sind Hunde mit dem MDR –Gendefekt krank?

Unabhängig davon, ob man es einen Defekt oder eine Genvariante nennt, bleibt festzuhalten, dass betroffene Hund nicht in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sind. Hunde mit MDR (-/-) oder (-/+) sind vom äußeren Erscheinungsbild ganz normale Hunde. Weder die Gesundheit noch die Lebensdauer sind bei diesen Tieren eingeschränkt. Es handelt sich also nicht um eine Krankheit im eigentlichen Sinne oder um einen Gendefekt der zwangsläufig mit körperlichen Schäden einhergeht.


Ist ein MDR-Test sinnvoll, muss ich meinen Hund testen lassen ?

Wie bereits erwähnt ist es den allermeisten Tierärzten schon seit vielen Jahren bekannt, dass insbesondere Collies auf bestimmte Medikamente spezielle Nebenwirkungen entwickeln können. Diese Medikamente wurden daher aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt, auch schon bevor ein Gentest angeboten wurde. Ein MDR-Gentest Test sagt aus, ob der Hund in Anbetracht seiner Genkonstellation die Medikamente, die bisher beim Collie nur mit Vorsicht bzw. nicht eingesetzt worden sind, evtl. doch verträgt, sollte MDR (+/+) vorliegen, oder ob man, wie bisher beim Collie, bei Hunden mit MDR (-/-) auf diese Medikamente verzichten und Alternativpräparate einsetzten sollte. Wie wichtig diese Information ist, muss jeder Hundebesitzer für sich entscheiden. Einen Hund aber nur wegen einer MDR (-/-) nicht zu übernehmen erscheint übertrieben. Über den Nutzen des MDR-Tests im Rahmen der Zuchtselektion kann man streiten. Es sollte aber auch unter diesem Gesichtspunkt überlegt werden, welchen Nutzen und welche Aussagen der Gentest liefert.


Wird durch die Selektion aufgrund des MDR1-Tests eine gravierende Erbkrankheit bzw. Disposition für eine Erkrankung verhindert?

Sollte der Genpool zugunsten der Selektion auf das MDR-Gen eingeschränkt werden und durch engere Verpaarungen ggf. andere Erbkrankheiten in Kauf genommen werden? Inwieweit also eine Zuchtauslese hinsichtlich des MDR1-Gendefektes erfolgen sollte, muss intern und am besten objektiv und sachlich entschieden werden. Der Hundebesitzer sollte seinen Hund auch mit MDR (-/-) als Hund wahrnehmen, der ein normales und gesundes Leben wie jeder andere Hund auch führen kann.


gez. Dr. Alexander Koch


Informationsblatt zum Herunterladen




Vertragslabor - MDR 1-Test

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Collie-Club e.V.


Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des DCC e.V. am 25.10.2009 in Alsfeld, wurde beschlossen,
ein Screening der Zuchttiere für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren durchzuführen.

Der Vorstand des DCC e.V. trat mit dem Präsidium des CfBrH in Verbindung, um in Kooperation der
Vereine in der Sache MDR1 ein gemeinsames Labor zu finden, das den Test nach der Deletion

nt 230 (del4) vergünstigt anbietet.

Wir sind nun in der Lage, den Test für 33,-€ pro Hund anbieten zu können. Das entsprechende
Formular ist über die Zuchtbuchstelle anzufordern und wird nach Eingang des Betrages nummeriert zugesandt.

Dieses Testprotokoll muss vom Tierarzt Ihrer Wahl ausgefüllt und an die vermerkte Adresse geschickt

werden. Die Ergebnisse des Test-Protokolls werden vom Labor an die Zuchtbuchstelle

zurückgeschickt und von der Zuchtbuchstelle an den Colliebesitzer zurückgesandt.


Wichtig:
Es wird nur der MDR1-Test nach der Deletion nt 230 (del4) anerkannt. Hunde die nach einem anderen

Verfahren getestet wurden (z.B. bei Genocanin), müssen neu überprüft werden.

Dieses Nachtesten (nur die Testgebühr) übernimmt  der DCC e.V..




Info der Fa. Laboklin vom 09.11.2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt ist es soweit: das Patent zum Schutz des Verfahrens zur MDR1-Testung tritt mit Wirkung vom 18.11.09 in Deutschland in Kraft.


Was heißt das für Sie?

1. Selbstverständlich akzeptieren wir die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen dergestalt, dass wir ab dem oben genannten Termin die Testung in unserem Labor in Deutschland einstellten werden. Wir können aber versichern, dass auch in Zukunft rechtlich abgesichert die Untersuchung aller Proben, die zu uns gelangen, in einem Partnerlabor unseres Vertrauens im patentfreien Ausland auf höchstem Qualitätsniveau durchgeführt wird.

Wegen der veränderten rechtlichen Situation verlängert sich die Bearbeitungszeit von Proben, die unser Labor zur Untersuchung erhält. Sie müssen künftig mit ca. 7 Arbeitstagen Untersuchungszeit rechnen.

2. Leider lässt sich der bislang erhobene extrem günstige Preis  für die Untersuchung aufgrund der neuen rechtlichen Lage und der damit verbundenen Rahmenbedingungen nicht weiter halten. Der Preis für den Gentest zum MDR1-Nachweis muss daher zum 18.11.09 auf 60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Probe bei Rechnungsstellung an den Besitzer angehoben werden. Für die Mitglieder des Deutschen-Clubs e.V. gilt ein Sonderpreis von 46.15 Euro zzgl. MwSt. (55 Euro) je Probe.

Daher sind wir auch weiterhin in der Lage, im Interesse von Ihnen, den Nutzern eines für viele Hunderassen wichtigen Gentests, die bestmöglichen Untersuchungsmöglichkeiten für den Nachweis der nt230-del4 Mutation zu relativ günstigen preislichen und zeitlichen Konditionen zur Verfügung stellen zu können. Für Fragen stehen jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Elisabeth Müller
Geschäftsleitung

LABOKLIN GmbH&Co.KG
Steubenstr. 4

97688 Bad Kissingen

Tel  +49 (0)9 71 - 72 02 0

Fax +49 (0)9 71 - 72 02 995




Der Vorstand des DCC e.V. informiert über die Gesprächsrunde bezüglich MDR1 vom 16. Oktober 2009 mit dem VDH:

In einem konstruktiven Gespräch haben der VDH, der CfBrH und der DCC gemeinsam ein Screening
der Zuchthunde mit Beginn 01.01.2010 vereinbart, das für einen längeren Zeitraum geplant ist.




Bericht von Frau Dr. Vanderlip zu MDR1

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese beglaubigte Übersetzung Eigentum des DCC e.V. ist
und nicht kopiert und verwendet, sondern lediglich verlinkt werden darf.




Aktuelle Info zum Thema MDR1 vom 24.07.09

Liebe Mitglieder des Deutschen Collie-Club e.V.,

der Vorstand des CfbrH e.V. und des DCC e.V. möchten Sie aktuell über den Sachstand und die Konsequenzen des MDR1-Beschlusses des VDH vom 08. Juni 2009 informieren.

Am 08. Juni 2009 erhielten wir per Fax oben genannten Vorstandsbeschluss des  VDH.
Wir, die im November 2008 eine Gesprächsrunde mit Vertretern des VDH bezüglich MDR1 hatten, waren von diesem Beschluss genauso überrascht.

In gutem Glauben an ein konstruktives Miteinander von VDH und Vereinen haben wir damals Dortmund verlassen.

Wir beziehen uns nach wie vor auf die mit dem VDH und den Club für britische Hütehunde geschlossene Vereinbarung von diesem Termin.

Wir nutzten die Zwischenzeit, um weitere Informationen, speziell aus dem Ausland, zur Relativierung der Erkenntnisse zum MDR1 - Gen zu erhalten.

Auch die Anwesenden der DCC-Züchtertagung am 08. März 2009 werden die Beschlussempfehlung des wissenschaftlichen Beirates des VDH, dessen Vorsitzende unsere Referentin, Frau Dr. Eichelberg ist, nicht nachvollziehen können. Von Seiten der Referentin war zu diesem Zeitpunkt keine Rede von einem so drastischen Bekämpfungsverfahren, im Gegenteil, auch hier stand die Datenerhebung und Auswertung im Vordergrund, von Mehr als einem Jahrzehnt war die Rede, um möglichst den gesamten Genpool zu erhalten.

Als Reaktion auf die Beschwerden beider Clubs über den Beschluss und seine Entstehung erhielten wir am 26. Juni eine Einladung des VDH zu einem Gesprächstermin am 26. Juli 2009 in Dortmund, inklusive einer kurzen Stellungnahme und Begründung.

Da weder das Zustandekommen des Beschlusses haltbar,  geschweige denn der Inhalt durchführbar ist, haben beide Clubs Einspruch beim VDH eingelegt und die Rücknahme des Beschlusses gefordert, um eine Basis zur Gesprächsführung zu schaffen.

Mit Datum vom 23. Juli 2009 hat der VDH nun seine Einladung zurückgenommen, um sich erneut, unter Einbezug unserer Stellungnahmen, auf seiner nächsten Vorstandssitzung Ende August mit dem Thema zu beschäftigen um danach wieder mit uns in Kontakt zu treten.
Ungeachtet dieser Geschehnisse benötigen Sie Informationen von uns, wie es im Zuchtgeschehen zwischenzeitlich für Sie und für die Vereine weitergehen soll.

Nach gültigen Satzungen und Ordnungen ist die Weisung des VDH in der jetzigen Situation unberechtigt und in unseren Augen auch nicht rechtskräftig.

Da wir erstens  Einspruch eingelegt haben und zweitens zum Wohle der Rasse keine Möglichkeit für die Durchführung sehen, ändert sich für Züchter des DCC  zum jetzigen Zeitpunkt nur die Einhaltung unserer vorläufigen Anordnung vom Juni 2009:

·         Für Zuchtzulassungen ist ab 01. Juli 2009 eine Kopie des MDR1-Befundes Ihres Collies mit einzureichen.

·         Für Collies mit Zuchtzulassung im DCC e.V. gilt:

Kopien der MDR1-Befunde sollten bis 20. Juli 2009 bei der Zuchtleitung eingereicht werden. Sollte dies noch nicht geschehen sein, nehme wir die Ergebnisse weiterhin gerne an, weisen aber darauf explizit hin, dass uns die Ergebnisse VOR der nächsten Zuchtverwendung von Zuchthündin oder Deckrüde (Zuchtzulassung im DCC) vorliegen muss.

Wir stellen hierzu noch einmal klar, dass diese Anordnung für alle Züchter des DCC e.V. bindend ist. Eine Nichteinhaltung stellt ein Vergehen dar, das vom Vorstand geahndet wird.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Abschließend möchten wir uns ganz herzlich bei denen bedanken, die uns in unserer Arbeit ermutigt und unterstützt haben und es immer noch tun. Es ist zu spüren, wie viel Herzblut bei vielen unserer Züchter in den Zeilen an uns, an den VDH oder unter den Züchtern selbst, zum Ausdruck kam. Es wird auch offensichtlich, von welcher Unsicherheit und von welchen Ängsten die MDR1 - Thematik begleitet wird. Sie alle werden aber auch verstehen, dass wir nicht jede Information und Zwischenstand ins "weltweite Internet" stellen können.

Bitte lassen Sie sich nicht durch die Geschehnisse der letzten Wochen dazu verleiten, nur noch einen Aspekt für die Wahl des eigenen Zuchttieres und die Auswahl des Zuchtpartners zu berücksichtigen. Überstürztes Handeln, sei es die Abgabe potenzieller Zuchthunde oder die nächste Wurfplanung, ist hier nicht angebracht.

Die Einbeziehung aller zuchtrelevanten Dinge ist das Grundrezept für eine gesunde, erfolgreiche Rassehundezucht. In den letzten Jahrzehnten haben wir, und unsere Vorgänger, es so geschafft, den Collie auf vier gesunde Beine zu stellen.

Dies sollte uns aber nicht in Sicherheit wiegen, denn vor allem Epilepsie, erbliche Augenerkrankungen und auch die HD waren vor nicht all zu langer Zeit noch ein großes Thema. Es wäre fatal, dies alles jetzt außer Acht zu lassen.

Seien Sie versichert, dass wir alles tun werden, um Schaden von unserer  Rasse fernzuhalten.


Der Vorstand des DCC e.V.


Michael Wirth                   Bärbel Kraft                       Claudia Erb



Beschluss des VDH vom 01.11.08 zum Thema MDR1:

-Schreiben des VDH zur MDR1 Gesprächsrunde am 01.11.2008

-Aktennotiz zur MDR1-Gesprächsrunde





Wichtige Informationen zum HD-Röntgen – Änderung zum 01. Februar 2012

Ab dem 01. Februar 2012 wird für die Erstellung von HD-Gutachten auf der Grundlage von CD´s
von unserem HD-Auswerter ein Aufschlag in Höhe von 15,00 EUR erhoben, da die Bearbeitung einen erhöhten Aufwand darstellt. Diese zusätzliche Gebühr wird anteilig berechnet.

Von der Firma VetZ wird kostengünstig ein Portal zur Verfügung gestellt, in das jeder digital röntgende Tierarzt die Röntgenbilder hochladen kann. Der dazu gehörige Bewertungsbogen ist korrekt auszufüllen. Die hochgeladenen Bilder werden den jeweiligen Gutachtern zugeordnet, die per E-Mail benachrichtigt werden.
Bei Bedarf erhalten Sie eine Anleitung und Informationen bei der Zuchtbuchstelle, Frau Thier.
 
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